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FAQ KFZ VersicherungWie muss ich mein Fahrzeug anmelden? Um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden, ist es grundsätzlich notwendig, das dort die sogenannte Deckungskarte vorgelegt wird. Mit der Deckungskarte bestätigt die ausgewählte Versicherung, dass sie den Haftpflichtschutz für das Fahrzeug übernehmen wird. Wird der Antrag auf Aushändigung einer Deckungskarte online an die Versicherung gestellt, versendet diese die Karte in der Regel am darauffolgenden Werktag. Der Versicherungsschutzes beginnt mit Zeitpunkt, der auf auf der Karte vonseiten der Versicherung vermerkt wurde. Wird hingegen lediglich die Versicherungsgesellschaft gewechselt, geht die Deckungskarte direkt an die zuständige Zulassungsstelle. Welche Unterlagen werden außerdem für die Anmeldung oder Abmeldung benötigt?
Wie kann das Fahrzeug wieder abgemeldet werden? Für die Abmeldung müssen der Zulassungsstelle und der Versicherungsgesellschaft folgende Daten zur Verfügung gestellt werden:
Der Schutzbrief Besonders für Reisen in das Ausland ist ein Schutzbrief angebracht, der folgende Leistungen versichert:
Außerdem werden bestimmte Serviceleistungen wie rund um die Uhr Hotline, Dienste eines Dolmetschers sowie die Hilfe bei der Wiederbeschaffung von gestohlenen Papieren angeboten. Die Insassenunfallversicherung Diese Versicherung versichert die mitfahrenden Personen beim Betrieb eines Fahrzeugs. Das heißt konkret, dass bei allen mit der Fahrzeugführung zusammenhängenden Tätigkeiten, auch beim Be- oder Entladen und beim Besteigen sowie beim Ausstieg auch die Mitfahrer versichert sind. Entweder alle pauschal, einzelne Sitzplätze oder mit Namen aufgeführte Personen. Die Leistungen erstrecken sich auf eventuelle Invalidität, den Todesfall, Tagegeld und Krankenhaustagegeld inklusive Genesungsgeld. Die Insassenunfallversicherung ist allerdings kein zwingendes Muss. Bei einem eventuellen Unfall werden alle Personen, die geschädigt werden, durch die bestehende Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt. Selbst wenn der Unfall durch eigenes Verschulden eintritt, leistet die Versicherung Schadensersatz. Ausgenommen ist dann nur der Fahrer. Ein Problem entsteht immer dann, wenn die Schuldfrage nicht zu klären ist. Allerdings lässt sich dieses Risiko auch durch eine private Unfallversicherung abdecken, da sind die Prämien günstiger und die Leistungen besser. Was muss im Fall eines Schadens beachtet werden? Grundsätzlich gilt immer: Nicht jeder Unfall muss bei der Polizei gemeldet werden. Ist der Sachschaden gering, ist es meist ausreichend, wenn mit dem Unfallgegner die entsprechenden Versicherungsdaten ausgetauscht werden sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs, Name und Anschrift und eine Telefonnummer für Rückfragen. Sind hingegen Personen geschädigt worden, muss immer die Polizei hinzugerufen werden. Der Schaden muss innerhalb von einer Woche der KFZ Versicherung gemeldet werden. Wer klärt die Schuldfrage? Wenn die Schuldfrage nicht genau geklärt werden kann, dann ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung in Kenntnis zu setzen und die Autoversicherung des Unfallgegners. Niemals sollte eine Schuldanerkennung abgegeben werden und auch eine Bezahlung von Reparaturen sollte nicht vorgenommen werden, solange die Schuld nicht geklärt ist. Was passiert, nachdem der Versicherung der Unfallschaden gemeldet wurde? Die Versicherung prüft den Sachverhalt und kommt in der Regel für den eingetretenen Schaden auf. Bei einem Schaden im Rahmen der Haftpflicht- oder Vollkasko führt jedoch eine Schadensersatz durch die Versicherung immer zu einer Rückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt. Dadurch steigt dann die Versicherungsprämie im Folgejahr. Manchmal kann es günstiger sein, den Schaden selbst zu tragen, um den Schadensfreiheitsrabatt nicht zu verlieren. Das rechnen die Versicherer auf Wunsch aus. Selbst nach Schadensbegleichung durch die Versicherung ist noch sechs Monate Zeit, den Betrag an die Versicherung zurückzuzahlen. © 2004 KFZ-Optimal.de |
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