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Vollkasko / Teilkasko KFZ Versicherung
Im Bereich der KFZ-Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am Fahrzeug, die durch fremde Personen oder durch bestimmte Ereignisse am
eigenen Fahrzeug entstehen können.
Zu den Schäden, welche von der Teilkasko-Versicherung übernommen werden, zählen Schäden durch:
- Glasbruchschäden
- Brand oder Explosion
- Schäden aufgrund Überschwemmung
- Blitzschlag oder Hagel
- sowie Schäden durch einen Unfall mit Haarwild.
Zudem werden auch entstandene Schäden am Fahrzeug durch Diebstahl kostenmäßig von der Teilkasko-Versicherung reguliert.
Die Entschädigung vermindert sich bei Beschädigungen oder Verlust aufgrund Diebstahl allerdings um zehn Prozent, falls keine
anerkannte Wegfahrsperre vorhanden ist.
Bei der Tarifwahl zur Teilkasko-Versicherung hat der Kunde die Möglichkeit, einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung zu
wählen. Je höher die gewählte Selbstbeteiligung ist, desto geringer ist der zu zahlende Versicherungsbeitrag.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkaskoversicherung, diese ist also automatisch in der
Vollkaskoversicherung enthalten.
Zusätzlich übernimmt die Vollkaskoversicherung Kosten, die dem Versicherten am eigenen Fahrzeug durch Vandalismus
entstehen, sowie durch eigenes Verschulden herbeigeführt werden.
Auch bei der Vollkaskoversicherung richtet sich der Beitrag unter anderem nach Höhe der gewählten Selbstbeteiligung,
sowie nach der so genannten Schadensfreiheitsklasse. Diese berücksichtigt, wie lange der Versicherte keinen Schadensfall hatte.
Je niedriger die Schadensfreiheitsklasse, desto geringer wird auch der zu zahlende Versicherungsbeitrag.
Grundsätzlich sollte man bevor man eine Vollkaskoversicherung abschließt prüfen, ob diese zum Beispiel aufgrund des relativ
hohen Alters eines Fahrzeuges überhaupt sinnvoller als eine Teilkaskoversicherung ist.
© 2004 KFZ-Optimal.de
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