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Einstufung in Schadenfreiheitsklassen
Unter der Schadensfreiheits-Klasse, kurz SF-Klasse, versteht man die Anzahl an Jahren, die der Führer eines
Kraftfahrzeugs bereits unfallfrei gefahren ist. Diese Unfallfreiheit belohnen die Versicherungs-Gesellschaften im
Rahmen der Kfz-Haftpflicht- sowie der Vollkaskoversicherung mit Schadensfreiheits-Rabatten, die von Jahr zu Jahr
höher werden. Die aktuelle Höhe des SF-Klasse kann der letzten Prämienrechnung entnommen werden.
Da sich die Versicherungsprämie aus dem Autotyp, der jeweiligen Regionalklasse sowie den Schadensfreiheitsrabatten
errechnet ist es möglich, durch sie die Versicherungsprämie auf bis zu 30% zu reduzieren. Hierbei gilt: Je höher die
Anzahl der schadensfreien Jahre, desto höher ist auch der Rabatt.
Da Fahranfänger noch keine schadensfreien Jahre vorweisen können, werden sie oft mit der SF-Klasse 0 eingestuft, die
einem Beitragssatz von 240% entspricht. Lediglich wenn der Versicherte bereits seit mehr als drei Jahren einen
Führerschein besitzt, kann der Einstieg auch mit der SF-Klasse ½ möglich sein. Günstigere Einstiegsklassen sind
zudem bei Partnerregelungen, Zweitwägen sowie Vertragsunterbrechungen möglich. Auch können Schadensfreiheitsrabatte bei
verschiedenen Gesellschaften zwischen Personen übertragen werden.
Verursacht der Versicherte jedoch einen ersatzpflichtigen Unfall, erfolgt im darauf folgenden Versicherungsjahr eine
Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse. Somit gehen Rabatte verloren, die Prämie für die Versicherung steigt. Die
Dimension der Rückstufung unterscheidet sich jedoch zwischen den Versicherungsgesellschaften stark. So erfolgt bei
einer Gesellschaft die Rückstufung lediglich um eine SF-Klasse, bei anderen Gesellschaften wird der Versicherte
hingegen um zwei oder drei SF-Klassen zurückgestuft.
© 2004 KFZ-Optimal.de
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