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Kfz-Versicherung WechselnWann können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln? Die folgenden drei Situationen sollen Ihnen aufzeigen, wann sich ein Kfz-Versicherungswechsel lohnen kann, wenn zuvor die Versicherungen mit ihren Prämien verglichen wurden. 1. Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens können Sie sich immer eine neue Versicherung aussuchen, die z.B. auf dem Markt am Günstigsten ist. 2. Ein Sonderkündigungsrecht mit Versicherungswechsel ist dann möglich, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, die jedoch nicht aus einer Höherstufung der SF-Klasse nach einem Schadensfall resultieren. 3. Ein bestehender Versicherungsvertrag kann immer zum Jahresende mit einer Frist von einem Monat, also bis zum 30. November eines jeden Jahres, gekündigt werden. Wann kann die Kfz-Versicherung gekündigt werden?
1. Der Versicherungsvertrag kann seitens des Versicherungsnehmers immer zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens zum 30. November dem Versicherer vorliegen. 2. Wenn das Fahrzeug verkauft oder abgemeldet wurde, ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Als Nachweis muss die Abmeldebescheinigung der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. 3. Erhöht der KFZ Versicherer die zu zahlende Prämie oder wird das Fahrzeug in eine andere Typen- bzw. Regionalklasse eingestuft, können Sie den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen nach Bekanntwerden der Erhöhung kündigen. Die Kündigung wird mit dem Zeitpunkt der Prämienerhöhung wirksam. 4. Tritt ein Schaden auf, kann der Versicherungsvertrag auch vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Das Recht auf Kündigung haben sowohl Versicherungsnehmer als auch der Versicherer. Dabei müssen Sie innerhalb eines Monats die Entschädigungspflicht anerkennen oder die Verpflichtung zur Entschädigung verweigern. Jedoch muss der Versicherer bei Ausspruch der Kündigung eine Frist von einem Monat einhalten. Die Versicherungsprämie wird dann entsprechend der Laufzeit nach Tagen abgerechnet. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, die KFZ Versicherung im Schadensfall sofort ohne Einhaltung einer Frist, spätestens jedoch zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, steht dem Versicherer der gesamte Jahresbeitrag der Versicherung zu. Daher sollte die Versicherung erst zum Ablauf der Versicherung gekündigt werden. Was muss bei einer Kündigung beachtet werden? 1. Die schriftlich verfasste Kündigung sollte als Einschreiben an den Versicherer versandt werden. 2. Die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres muss bis zum 30.11. eines Jahres erfolgen. Die Kündigung anlässlich einer Beitragserhöhung muss bis spätestens vier Wochen nach Bekanntwerden der Erhöhung an den Versicherten dem Versicherer vorliegen. 3. Das Kündigungsschreiben muss folgende Informationen enthalten: Die genaue Anschrift des Versicherungsnehmers, das aktuelle Datum der Kündigung, die Versicherungsnummer, unter der das Fahrzeug versichert ist sowie das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs. 4. Weitere notwendige Formvorschriften sind für die Kündigung der Versicherung nicht vonnöten. Weitere Informationen über die Kündigung einer Kraftfahrzeugversicherung sind in den Allgemeinen Bedingungen der Kraftfahrzeugversicherung, die der Police beiliegt, enthalten. © 2004 KFZ-Optimal.de |
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